Familienversicherung für Studenten
Die günstigste Option für Studenten bis 25 Jahre
Wenn du noch keine 25 Jahre alt bist und deine Eltern gesetzlich versichert sind, kannst du während deines Studiums beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert bleiben. Wir erklären dir in diesem Artikel, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und beantworten dir die wichtigsten Fragen rund um die Familienversicherung für Studenten.
Die Grundvoraussetzungen auf einen Blick:
1. Ein Elternteil von dir ist beitragspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Du bist nicht älter als 25 Jahre.
3. Du studierst in Vollzeit, bzw. mehr als 15 ECTS pro Semester.
4. Falls du Einkünfte aus einer Nebenerwerbstätigkeit erhältst, liegen diese unter 455 Euro pro Monat netto.
Damit du über deine Eltern familienversichert sein kannst, muss mindestens ein Elternteil beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Wenn dein anderer Elternteil ebenfalls gesetzlich versichert ist oder über den Ehepartner in der Familienversicherung mitversichert ist, kannst auch du in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.
Falls ein Elternteil privat krankenversichert ist, kommt es hingegen auf die Einkommenshöhe an. Nur wenn der gesetzlich versicherte Elternteil höher verdient, kannst du über diesen in der Familienversicherung für Studenten mitversichert werden.
Wenn beide Eltern privat versichert sind, kannst du nicht über die gesetzliche Familienversicherung für Studenten mitversichert werden. Du hast aber die Möglichkeit zum Studienbeginn in die gesetzliche Krankenversicherung zum Studententarif zu wechseln.
Falls du verheiratet bist, kannst du alternativ auch über deinen Ehepartner in der Familienversicherung für Studenten mitversichert werden, sofern dieser gesetzlich versichert ist.
Die Familienversicherung für Studenten über die Eltern ist nur für Kinder unter 25 Jahre möglich. Wenn du bereits 25 Jahre oder älter bist, kannst du als Student gesetzlich versichert werden, allerdings musst du dann Beiträge in Höhe des Studententarifes zahlen.
Eine Ausnahme von der gesetzlich festgelegten Altersgrenze besteht für Studenten, die aufgrund einer Behinderung nicht dazu in der Lage sind ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Wichtig ist, dass die Behinderung schon vor Erreichen des fünfundzwanzigsten Lebensjahres vorlag. In diesem Fall kannst du unbeschränkt in der Familienversicherung für Studenten über deine Eltern versichert bleiben.
Auch wenn die Familienversicherung für Studenten über deinen Ehepartner läuft, entfällt die Altersgrenze.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in der Familienversicherung für Studenten besteht darin, dass das Studium deine hauptsächliche Beschäftigung darstellt.
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn du für ein Vollzeitstudium immatrikuliert bist.
Bei einem berufsbegleitenden Teilzeitstudium kannst du nur dann in der Familienversicherung für Studenten mitversichert bleiben, wenn dein Studium mehr als 50% deiner Arbeitsleistung erfordert. Das ist der Fall, wenn du mehr als 15 ECTS im Semester erbringst – sowohl offiziell als auch tatsächlich. Dafür brauchst du einen geeigneten Nachweis, du musst also unter Umständen nach dem Semester die erforderlichen Leistungnachweise der Krankenkasse gegenüber erbringen. Daneben darfst du maximal 20 Stunden pro Woche neben deinem Studium arbeiten, um in der Familienversicherung für Studenten zu bleiben.
Als Mitglied der Familienversicherung für Studenten darfst du monatlich nicht mehr als 455 Euro netto verdienen. Das heißt also eine geringfügige Beschäftigung auf Minijob-Basis oder etwas Vergleichbares ist erlaubt, mehr aber nicht.
Solltest du oberhalb dieser Einkommensgrenze liegen, musst du dich beitragspflichtig selber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Die Einkommensgrenze gilt im Übrigen auch, wenn du über deinen Ehepartner in der Familienversicherung für Studenten mitversichert bist. Leistungen wie Bafög oder Unterhaltszahlungen werden aber nicht angerechnet.
Während der Semesterferien darfst du die Einkommensgrenze in der Regel überschreiten.
Voraussetzung ist, dass es sich nicht um regelmäßiges Einkommen handelt, sondern um eine kurzfristige Beschäftigung. Das ist der Fall, wenn du den Job maximal 70 Arbeitstage im Jahr ausübst. Mehrere Anstellungen, die als kurzfristige Beschäftigung gelten, werden dabei zusammengerechnet.
Für eine solche kurzfristige Beschäftigung besteht für dich als Mitglied der Familienversicherung für Studenten keine Einkommensgrenze. Solange du die 70 Tage nicht überschreitet, bleibst du beitragsfrei versichert und bist im Übrigen auch von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Verheiratete Studenten können sich ebenfalls beitragsfrei über ihren Ehepartner in der Familienversicherung für Studenten mitversichert lassen. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner beitragspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn dein Ehepartner kein Student ist.
Grundsätzlich wird die Familienversicherung für Studenten über den Ehepartner immer vorrangig gegenüber der Versicherung über die Eltern behandelt. Solltet ihr beide Studenten sein und die Voraussetzungen für die Familienversicherung für Studenten erfüllen, könnt ihr aber jeweils über eure Eltern beitragsfrei mitversichert bleiben.
Für die Familienversicherung für Studenten über den Ehepartner gibt es keine Altersgrenze. Das heißt, auch wenn du schon 25 Jahre oder älter bist, kommt die Familienversicherung für Studenten für sich infrage.
Die Regelungen zur Einkommensgrenze sind identisch zu den Regelungen der Familienversicherung für Studenten über die Eltern.
Auch wenn du bereits eigene Kinder hast, kannst du noch über deine Eltern in der Familienversicherung für Studenten mitversichert bleiben, sofern du alle obigen Voraussetzungen erfüllst.
Daneben können auch deine Kinder in die Familienversicherung mit aufgenommen werden. Sofern du selber beitragsfreies Mitglied der Familienversicherung für Studenten bist, werden deine Kinder über die Großeltern beitragsfrei mitversichert – oder alternativ über deinen Ehepartner.
Wenn dein Ehepartner privat versichert ist, besteht allerdings nicht die Möglichkeit euer Kind in die Familienversicherung aufzunehmen.
Solltest du selber nicht die Möglichkeit haben in der Familienversicherung für Studenten zu bleiben und dich beitragspflichtig selber versichern, können deine Kinder selbstverständlich auch über dich als Student beitragsfrei mitversichert werden.
1. Wie viel kostet es mich in der Familienversicherung für Studenten mitversichert zu sein?
Die Familienversicherung für Studenten ist beitragsfrei. Solange du die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, musst du keinerlei eigene Beiträge bezahlen.
2. Wie lange darf ich in der Familienversicherung für Studenten bleiben?
Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Beschränkung innerhalb der Familienversicherung für Studenten. Wenn du über deine Eltern mitversichert bist, gilt aber die Altersgrenze von 25 Jahren.
3. Ich war bereits selber gesetzlich krankenversichert. Kann ich trotzdem wieder zurück in die Familienversicherung wechseln?
Das ist kein Problem. Solange du die Aufnahmevoraussetzungen erfüllst, kannst du jederzeit in die Familienversicherung für Studenten zurückwechseln. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn du nach der Schule eine Zeit lang gearbeitet hast.
4. Kann ich auch in die Familienversicherung für Studenten wechseln, wenn ich bisher privat versichert bin?
Das kommt darauf an aus welchen Gründen du Mitglied der privaten Krankenversicherung bist. Meistens ist das der Fall, wenn eine Eltern beide privat versichert sind. In diesem Fall kannst du nicht in die Familienversicherung für Studenten aufgenommen werden – es sei denn du bist verheiratet und dein Ehepartner ist gesetzlich versichert.
Du kannst dich aber selber zum Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Wenn du aus anderen Gründen privat versichert bist und die übrigen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Familienversicherung für Studenten erfüllt sind, steht dem nichts im Wege.
5. Ich habe ein Jahr Bundesfreiwilligendienst geleistet. Kann ich dadurch länger in der Familienversicherung für Studenten bleiben?
Ja. Falls du Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst geleistet hast, kann dieser bis zu 12 Monate auf die Altersgrenze angerechnet werden. Für einen Studenten, der ein Jahr Bundesfreiwilligendienst geleistet hat, bedeutet das also, dass er bis zu seinem sechsundzwanzigsten Geburtstag Mitglied der Familienversicherung für Studenten bleiben darf.
6. Können mir auch rückwirkend Beiträge für die Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden, wenn ich die Voraussetzungen für die Familienversicherung für Studenten nicht mehr erfülle?
Ja. Sobald du die Voraussetzungen der Familienversicherung für Studenten nicht mehr erfüllst, wirst du automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn deine Krankenkasse dies erst nachträglich feststellt, werden die jeweiligen Beiträge auch rückwirkend fällig.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du durch die Aufnahme einer Beschäftigung die Einkommensgrenze überschreitest.
Damit es keine Unangenehmen Überraschungen gibt, ist es immer wichtig, dass du deiner Krankenkasse Änderungen umgehend mitteilt – auch als beitragsfreies Mitglied der Familienversicherung für Studenten.
Übrigens: auch andersherum ist deine Krankenkasse dazu verpflichtet rückwirkend Beiträge zu erstatten, ab dem Zeitpunkt in dem du die Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung für Studenten erfüllt hast.
7. Was passiert, wenn ich mein Studium abbreche?
Für Kinder, die über ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert sind und sich nicht in Ausbildung befinden, liegt die Altersgrenze bei 23 Jahren.
Konkret heißt das, solange du noch keine 23 Jahre alt bist, kannst du auch bei Abbruch deines Studiums weiterhin in der Familienversicherung bleiben. Wenn du diese Altersgrenze überschritten hast, musst du dich bis zur Wiederaufnahme des Studiums oder der Aufnahme einer Ausbildung selbst versichern.
Sofern du noch nicht 25 Jahre oder älter bist, kannst du aber selbstverständlich in die Familienversicherung für Studenten zurückkehren.
8. Kann ich auch über ein Stiefelternteil in der Familienversicherung für Studenten mitversichert werden?
Ja. Die Familienversicherung für Studenten ist nicht auf die leiblichen Eltern begrenzt. Du kannst dich selbstverständlich auch über deine Stiefeltern in der Familienversicherung für Studenten mitversichern lassen. Genauso ist es möglich über die Großeltern in der Familienversicherung für Studenten versichert zu werden.
9. Was mache ich, wenn ich die Voraussetzungen für die Familienversicherung für Studenten nicht erfülle?
Wenn du nicht in die Familienversicherung für Studenten aufgenommen werden kannst, musst du dich selbst versichern. Als Student besteht für dich immer die Möglichkeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, was in den allermeisten Fällen am sinnvollsten ist.
Alle Infos zur Krankenversicherung für Studenten, die nicht in die Familienversicherung für Studenten aufgenommen werden können, findest du in unseren folgenden Artikeln:
Krankenversicherung für Studenten über 25
Krankenversicherung für Studenten über 30