Krankenkassenbeitrag Studenten
Wie hoch dein Beitrag wann ausfällt
Das Thema Krankenkassenbeitrag für Studenten sorgt immer wieder für Fragen und Unsicherheiten. Wie lange bin ich über die Familienversicherung mitversichert? Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Studenten, wenn ich mich selbst versichern muss? Welche Möglichkeiten habe ich für den Krankenkassenbeitrag für Studenten? Und wie ist die Krankenversicherung im Urlaubssemester geregelt? Ohne Krankenversicherung ist eine Immatrikulation an einer Hochschule nicht einmal möglich. Der Nachweis, dass Du versichert bist, musst Du vor Studienantritt erbringen. Hier erfährst Du, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen und worauf Du beim Krankenkassenbeitrag für Studenten achten musst.
Grundsätzlich bist Du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über deine Eltern versichert, wenn deine Eltern der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Anschließend kannst Du bis zum 25. Lebensjahr als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung deiner Eltern familienversichert bleiben. Der Krankenkassenbeitrag für Studenten ist dabei kostenfrei. Bei einem freiwilligen Wehrdienst, einem anerkannten Freiwilligendienst oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer verlängert sich dieser Zeitraum um bis zu zwölf Monate.
Voraussetzung für die Familienversicherung ist neben der Altersgrenze, dass du nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, wobei Wochenend- und Nachtarbeit nicht mitzählen. Dabei darfst Du ein maximales monatliches Einkommen in Höhe von 435 Euro bzw. 450 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten. In den Semesterferien ist eine Vollzeitarbeit für maximal 50 Arbeitstage zulässig. Ebenfalls beitragsfrei ist der Krankenkassenbeitrag für Studenten, die bereits mit einem arbeitstätigen Partner verheiratet sind. Über deinen Ehegatten kannst du dich ohne Altersgrenze mitversichern lassen. Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst dich selbst versichern lassen, sodass die Kosten der Krankenversicherung für Studenten (Krankenversicherung Studenten) deutlich höher ausfallen.
Wenn Du nicht mehr über die Familienversicherung versichert werden kannst, kannst Du dich zwischen 25 Jahren und 30 Jahren gesetzlich versichern. Die studentische Versicherungspflicht ging nach alter Rechtslage bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Seit 2020 kommt es auf die Anzahl der Semester nicht mehr an, sodass der Krankenkassenbeitrag für Studenten unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres unverändert bleibt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, wenn Du dein Studium beispielsweise für eine Weile unterbrechen musst, weil Du dich um kranke Familienangehörige kümmern musst.
Grundlage für den Krankenkassenbeitrag für Studenten ist der Betrag, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten festgelegt ist, die nicht bei ihren Eltern leben, dem sogenannten BAföG-Bedarfssatz. Er dient als Bemessungsgrundlage für alle Studenten und liegt derzeit bei 744 Euro. Auf diesen Betrag werden 70 % des allgemeinen gesetzlichen Beitragssatzes von derzeit 14,6% als studentischer Beitrag erhoben. Zum allgemeinen Krankenkassenbeitrag für Studenten kommt der individuelle Zusatzbeitrag, der von den Studierenden alleine zu tragen ist. Zusätzlich zur eigentlichen Krankenversicherung kommt zu den Kosten der Krankenversicherung für Studenten (Krankenversicherung Studenten) ein Beitrag zur Pflegeversicherung hinzu. Dieser beträgt aktuell 3,05% und damit 22,69 Euro monatlich.
Neben der gesetzlichen Krankenkasse kannst Du dich als Studienanfänger zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und dich über eine private Krankenversicherung mit einem speziellen Krankenkassenbeitrag für Studenten versichern. Ein Wechsel in die private Versicherung ist ebenfalls möglich, wenn die Absicherung über die Familienversicherung endet oder Du das 30. Lebensjahr überschreitest. Den Befreiungsantrag musst Du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einreichen, der dann für das ganze Studium gilt und während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden kann. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist somit erst nach Studienende möglich. Der Krankenkassenbeitrag für Studenten ist dabei abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und den verschiedenen Zusatzleistungen. Die private Krankenversicherung lohnt sich vor allem für Studenten, die später weiterhin privat versichert sein möchten oder können, indem sie beispielsweise als Lehrer in den Beamtenstatus rücken. Der Krankenkassenbeitrag für Studenten ist häufig äußerst attraktiv, steigt nach dem Studium allerdings meist stark an.
Wenn Du die Altersgrenze überschreitest oder bestimmte Bedingungen wie den maximalen Verdienst pro Monat nicht erfüllst, kannst Du dich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Krankenkassenbeitrag für Studenten orientiert sich ab diesem Zeitpunkt am eigenen Einkommen. Die Beitragsbemessung ist einheitlich in den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes geregelt. Für Einnahmen bis zu 1.061,67 Euro monatlich beläuft sich der Krankenkassenbeitrag für Studenten auf 160,31 Euro monatlich plus 32,38 Euro monatlich für die Pflegeversicherung. Oberhalb dieser Grenze wird der Krankenkassenbeitrag für Studenten einkommensabhängig berechnet. Der Begriff freiwillige Krankenversicherung ist dabei dem Sozialgesetzbuch entnommen und bedeutet, dass Du nach dem Ende eines Versicherungsverhältnisses die Wahl der Krankenkasse hast. Denn in Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht.
Ein Auslandsaufenthalt ist mittlerweile in vielen Studiengängen ein Teil des Bildungsplanes. Wenn Du diese Zeit im EU-Raum verbringst, sind bestimmte Leistungen im Krankenkassenbeitrag für Studenten bei der gesetzliches Krankenversicherung dank dem Sozialversicherungsabkommen bei einem längeren Auslandsaufenthalt enthalten. Dennoch solltest Du dir in diesem Fall überlegen, ob eine zusätzliche Krankenversicherung für skin das Ausland sinnvoll ist. Die Kosten der Krankenversicherung für Studenten (Krankenversicherung Studenten) halten sich in Grenzen, doch das Leistungsspektrum wird so um ein Vielfaches erweitert.
Der Status als Student reicht alleine nicht, um den Krankenkassenbeitrag für Studenten zu erhalten. Wenn Du neben dem Studium Geld verdienst, darfst Du während der Vorlesungszeit monatlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Um den günstigen Krankenkassenbeitrag für Studenten zu erhalten, gilt für ein Vollzeitstudium, dass die Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden muss. Für eine befristete Beschäftigung für maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage bleibt der Status als Student erhalten. Ansonsten ändern sich die Kosten der Krankenversicherung für Studenten (Krankenversicherung Studenten) und es kommen Beiträge zu Arbeitslosen- und Rentenversicherung hinzu. Beim Krankenkassenbeitrag für Studenten musst Du also genau auf deinen Verdienst achten und mit der Krankenkasse absprechen.
Wenn Du als Student ein eigenes Kleingewerbe anmeldest, gelten dieselben Regeln für den Krankenkassenbeitrag für Studenten mit Job. Je nach Stundenzahl und Gewinn entscheidet die Krankenkasse, ob sie das Kleingewerbe als Haupt- oder Nebenjob während des Studiums einstuft. Danach entscheidet sich, ob Du die Kosten der Krankenversicherung für Studenten (Krankenversicherung Studenten) erhältst oder bereits volle Beiträge für die Krankenversicherung während des Studiums bezahlen musst.
Wenn Du als Student BAföG bekommst und bereits eine freiwillige Krankenversicherung abschließen musstest, erhältst Du eine Bezuschussung für den Krankenkassenbeitrag für Studenten vom BAföG-Amt. Die Höhe des Zuschusses zu den Kosten der Krankenversicherung für Studenten (Krankenversicherung Studenten) beläuft sich nach § 13 a BAföG auf 84 Euro monatlich und 25 Euro als Zuschuss zur Pflegeversicherung. Du musst den Krankenkassenbeitrag von Studenten also nicht komplett selbst bezahlen
Als Student kannst du den Krankenkassenbeitrag für Studenten von der Steuer absetzen, sofern Du eine Steuererklärung abgibst. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung können als Student voll abgesetzt werden. Den Krankenkassenbeitrag von Studenten einer privaten Krankenversicherung kannst Du als Student dagegen nur zum Teil absetzen, da es sich hierbei nicht um die notwendige Basisabsicherung handelt. Dazu ist es wichtig, dass der Krankenkassenbeitrag von Studenten aus eigenen Verdiensten beglichen wird. Das heißt, dass der Krankenkassenbeitrag wirklich von Studenten und nicht von den Eltern bezahlt wird.
Für die studentische Pflichtversicherung oder die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse stehen verschiedene Krankenkassen zur Auswahl, deren Krankenkassenbeitrag für Studenten sich unterscheiden kann. Neben der Krankenkasse ist eine Versicherung bei Ersatzkassen, der Knappschaft sowie Betriebs- und Innungskassen des Wohn- oder Studienortes möglich. Für die Wahl der Krankenkasse hast Du zwei Wochen nach Beginn der Krankenversicherungspflicht Zeit. Bei der Familienversicherung hast Du natürlich kein eigenes Wahlrecht, da die Entscheidung deiner Eltern gilt. Dafür ist der Krankenkassenbeitrag für Studenten kostenfrei. Bei einer privaten Krankenversicherung hast du prinzipiell freie Wahlmöglichkeit. Grundsätzlich lohnt es sich, mehrere Angebote für den Krankenkassenbeitrag für Studenten einzuholen und zu vergleichen.