Krankenversicherung für Werkstudenten
Alles was du wissen solltest
Die Krankenversicherung für Werkstudenten birgt Vorteile. Aber es gibt auch einige Aspekte, die Du berücksichtigen solltest, wenn Du Dich für die Krankenversicherung für Werkstudenten interessierst. Generell ist die Krankenversicherung für Werkstudenten Pflicht. Entweder versicherst Du Dich über Deine Eltern, schließt eine studentische Krankenversicherung ab oder versicherst Dich privat in einer Krankenversicherung für Werkstudenten. Welche Arbeits- und Einkommensgrenzen zu beachten sind sowie einiges mehr – das erfährst Du hier.
Werkstudenten profitieren von deutlich reduzierten Sozialabgaben. Sie sind von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Denn Beiträge für die „normale“ Krankenversicherung, für die Arbeitslosen- und für die Pflegeversicherung fallen nicht an. Einzig die Beiträge für die Rentenversicherung müssen bezahlt werden. Insofern können Studenten viel Geld sparen und sich gleichzeitig einen Nebenverdienst sichern. Allerdings sind die Vorteile für Studenten in Bezug auf die Krankenversicherung für Werkstudenten an gewisse Bedingungen geknüpft. Und auch wenn Du bereits eine Krankenversicherung für Werkstudenten gefunden hast, solltest Du Deine persönlichen Gegebenheiten regelmäßig überprüfen.
So lange Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, besteht die Möglichkeit, dass Du Dich über Deine Eltern mitversichern lässt. Bist Du älter als 25, kannst Du Dich über die studentische Pflichtversicherung absichern und musst für diese Krankenversicherung für Werkstudenten auch nur reduzierte Beiträge zahlen. Die damit einhergehenden Vorzüge gelten für Dich allerdings nur, wenn Du bestimmte Arbeitszeit- und Einkommensbeschränkungen beachtest. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, fällst Du aus der Krankenversicherung für Werkstudenten.
Bis zu Deinem 25. Geburtstag besteht die Möglichkeit, Dich in der gesetzlichen Versicherung von Mutter oder Vater mitversichern zu lassen. Für Dich ist das Ganze absolut kostenfrei, und auch das jeweilige Elternteil bzw. das versicherte Elternpaar muss keine höheren Beiträge entrichten, um Deinen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. Gesetzt den Fall, dass Du Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienst geleistet hast, wird sich der jeweils mitversicherte Zeitraum um die jeweils absolvierten Monate in der Krankenversicherung für Werkstudenten verlängern. Und sofern Du verheiratet bist, ist es denkbar, dass Du auch über Deinen Partner bzw. die Partnerin in die familiäre Krankenversicherung für Werkstudenten aufgenommen wirst. Dann profitierst Du ebenfalls von einem voll umfänglichen Schutz in der Krankenversicherung für Werkstudenten.
Sicherlich ist es aus Studentensicht sehr hilfreich, kostenfrei in der familiären Krankenversicherung für Werkstudenten abgesichert zu sein. Allerdings ist durchaus auch Vorsicht geboten, denn Du darfst ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht überschreiten. Dieses beträgt aktuell 435 Euro brutto. Wenn Dein Einkommen als Werkstudent höher ist, bist Du nicht mehr berechtigt, kostenlos in der familiären Krankenversicherung für Werkstudenten versichert zu sein. Du hast einen Minijob und bist über die familiäre Krankenversicherung für Werkstudenten versichert? In dem Fall beläuft sich die Gesamteinkommensgrenze auf 450 Euro monatlich. Ist Dein Einkommen höher, musst Du Dich über eine kostenpflichtige Krankenversicherung für Werkstudenten absichern.
Werkstudenten, die älter sind als 25 Jahre, sind grundsätzlich in der „Gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) pflichtversichert. Natürlich steht es Dir in dem Zusammenhang frei, für welche Krankenkasse Du Dich entscheidest. Die Mitgliedsbeiträge belaufen sich aktuell auf monatlich etwa 80 Euro.
Du kannst Dich über die KVdS längstens bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters versichern lassen. Darüber hinaus ist eine Versicherung hierüber maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erlaubt.
Eine weitere attraktive Lösung mit Blick auf die Krankenversicherung für Werkstudenten ist die freiwillige gesetzliche Versicherung. Personen, die älter sind als 30 Jahre sowie all jene Werkstudenten, welche die Semestergrenzen der studentischen Pflichtversicherung überschritten haben, sind in der Pflicht, sich freiwillig weiter zu versichern. Die monatlichen Beiträge sind mit derzeit über 120 Euro relativ hoch, jedoch gibt es durchaus auch Versicherungskonzerne, die deutlich höhere Monatsbeiträge für die freiwillige Krankenversicherung für Werkstudenten in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich unter diesen Voraussetzungen also unbedingt, einen Anbietervergleich durchzuführen, um Geld zu sparen. Selbiges gilt für die private Krankenversicherung. Dabei ist diese Versicherungsvariante nicht für jeden Werksstudenten gleichermaßen attraktiv. Sofern Du Dich aber von der KVdS schon zu Beginn Deines Studiums hast befreien lassen und Dich für die freiwillige private Krankenversicherung entschieden hast, kannst Du darin bis zu Deinem 34. Lebensjahr versichert bleiben. Anders als in der freiwilligen KV der Fall, brauchst Du nicht schon mit dem 30. Lebensjahr über einen erneuten Versicherungswechsel nachzudenken. Informiere Dich jedoch vor der Vertragsunterzeichnung bei einer Privaten über die Beitragshöhe, denn die monatlichen Aufwendungen können von Anbieter zu Anbieter stark variieren.
Am Anfang Deiner Studienzeit kannst Du sowohl die Art der Versicherung, als auch den jeweiligen Anbieter nach Belieben auswählen. Sofern Du zuvor beispielsweise bei einer privaten Krankenversicherung für Werkstudenten versichert warst, ist es ohne Weiteres möglich, mit dem Beginn Deines Studiums in eine gesetzliche Krankenversicherung für Werkstudenten zu wechseln. Auch umgekehrt steht einem Wechsel nichts im Wege. Sicherlich erscheint es zunächst sehr kompliziert, die passende Krankenversicherung für Werkstudenten zu finden, die auch noch möglichst günstig ist. Welche Krankenversicherung für Werkstudenten für Dich persönlich letztlich in Frage kommt, hängt unter anderem von Deinem Werkstudentengehalt, von Deinem Alter und auch von Deinem Geschlecht ab.
Wenn Du in der gesetzlichen Krankenversicherung für Werkstudenten versichert bist und Monat für Monat hierfür Deine Beiträge entrichtest, heißt das nicht, dass Du einen „Freifahrtschein“ hast und nichts mehr beachten musst. Die Beitragshöhe von derzeit 80 Euro ist zwar aus Studentensicht relativ hoch, aber es handelt sich dabei dennoch um einen ermäßigten Beitragssatz. Deshalb musst Du auch hier zwei, drei Dinge beachten. So darf Deine Arbeitszeit im Rahmen der Vorlesungsphasen nicht mehr als 20 Stunden in der Woche betragen. Ist die wöchentliche Arbeitsstundenanzahl allerdings höher, verlierst Du den Status des Werkstudenten. Das heißt, dass die günstige Variante der Krankenversicherung für Werkstudenten in Deinem Fall nicht mehr greift. Du wirst nämlich ab dem Zeitpunkt nicht mehr als Studierender geführt, sondern formal als normaler Arbeitnehmer. Dementsprechend gilt für Dich die volle Versicherungspflicht. Mit der Konsequenz, dass fortan die vollen Versicherungsbeiträge zu entrichten sind. Diese werden – wie bei jedem anderen „normalen“ Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, über die Einkommensabrechnung abgezogen.
Derzeit beträgt der prozentuale Anteil für die Krankenversicherung im Durchschnitt rund 14,5 Prozent. Davon zahlt die eine Hälfte Dein Arbeitgeber, und die andere Hälfte fließt aus Deiner Tasche ab. Falls Du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, musst Du zusätzlich als Werkstudent Steuern an das Finanzamt zahlen. Am besten, Du sprichst mit Deiner Krankenversicherung, denn nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, dass Werkstudenten bei ihrer Krankenversicherung die geltende 20 Stunden-Regel überschreiten dürfen. Um die Sache mit der Krankenversicherung für Werkstudenten für Dich so einfach und so kostengünstig wie möglich werden zu lassen, solltest Du schon vor Deinem Stellenantritt als Werkstudent auf die aktuell geltenden Richtlinien achten. Welche Ausnahmen und Regelungen Gültigkeit haben, obliegt in vielen Fällen der jeweiligen Krankenversicherung selbst. Daher empfiehlt es sich, bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung für Werkstudenten den direkten Kontakt zu den jeweiligen Anbietern zu suchen.
– Du darfst im Laufe eines Arbeitsjahres nicht mehr als 26 Wochen beschäftigt sein.
– Die wöchentliche Arbeitszeit mit Blick auf 182 Kalendertage darf 20 Stunden nicht überschreiten.
– Du solltest nur in den Semesterferien Deinem Werkstudenten-Job nachgehen. Alternativ sollte das Arbeitsverhältnis auf einen bzw. maximal drei Monate befristet sein. Diesbezüglich ist von einer kurzfristigen Beschäftigung die Rede.
– Die Tätigkeit sollte vorwiegend an freien Tagen oder während der Abend- bzw. Nachtstunden erfolgen. Nicht hingegen tagsüber bzw. während der Vorlesungen.
Viele Studenten erhalten BAföG. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung nach dem „BerufsAusbildungsförderungsGesetz“. Damit sollen Schüler und Studenten, die keinen ausreichenden finanziellen Rahmen zur Verfügung haben – beispielsweise durch ihr Elternhaus – unterstützt werden, um ihr Studium adäquat zu finanzieren. Vor einiger Zeit sind die BAföG-Höchstsätze gestiegen, und auch die Freibeträge wurden angehoben. Genau das kann gegebenenfalls Einfluss nehmen auf die Krankenversicherung für Werkstudenten. Wenn Du BAföG erhältst, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Du einen Zuschuss für die Krankenversicherung für Werkstudentenbekommst. Darüber hinaus kann die Regelung, dass Du als Werkstudent nur 20 Stunden der beruflichen Tätigkeit nachgehen darfst, in Ausnahmefällen aufgehoben werden.
Du kannst beim BAföG-Amt einen Zuschuss zur Krankenversicherung für Werkstudenten beantragen. Sofern Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, zahlt das Amt zur Krankenversicherung für Werkstudenten 62 Euro dazu, und auch zur Pflegeversicherung bekommst Du einen Zuschuss in Höhe von derzeit 11 Euro. Natürlich werden die Zuschüsse zur Krankenversicherung für Werkstudenten nicht automatisch gewährt, sondern Du musst einen separaten Antrag stellen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass das Prozedere hinsichtlich der Krankenversicherung für Werkstudenten beim BAföG-Amt im Allgemeinen recht unkompliziert ist.
Für Studenten, die einer Nebentätigkeit nachgehen, kommt nicht „irgendeine“ Krankenversicherung für Werkstudenten in Frage. Vielmehr solltest Du die Auswahl der richtigen Krankenversicherung für Werkstudenten mit Bedacht angehen. Lasse Dich notfalls von einem Versicherungsfachmann hinsichtlich der Krankenversicherung für Werkstudenten beraten. Je nach Einkommen, Alter und finanziellen Gegebenheiten kannst Du bei der Entscheidungsfindung mit der Krankenversicherung für Werkstudenten bares Geld sparen. Vergiss aber nicht, dass sich die Gegebenheiten bei der Krankenversicherung für Werkstudenten für Dich persönlich ändern könnten, wenn sich Dein Einkommen erhöht oder wenn die maximalen Arbeitszeiten überschritten werden.